2020
Seit dem 19. Februar 2020 gibt es einen erhöhten Umweltbonus für neue Elektroautos, Plug-in-Hybride und Wasserstofffahrzeuge! Das Antragsverfahren für die Kaufprämie wurde zudem vereinfacht. Weil die neue Förderrichtlinie nun auch rückwirkend gilt, kann die erhöhte Kaufprämie im Nachhinein für alle berechtigten Fahrzeuge beantragt werden, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.
Der höhere Umweltbonus für neue Elektroautos, Plug-in-Hybride und Wasserstofffahrzeuge wurde bis 2025 verlängert. Bund und Autoindustrie übernehmen jeweils zur Hälfte die Kosten. An Bundesmitteln sind 2,09 Milliarden Euro eingeplant. Die Umweltprämie verteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist.
Konkret ist der Zuschuss bei Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro und bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5.000 Euro gestiegen. Bei Plug-in-Hybriden erhöhte sich der Zuschuss auf 4.500 (Neupreis bis 40.000 Euro) respektive 3.750 Euro (Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro). Hinzu kommt noch eine Ersparnis bei der Mehrwertsteuer von bis zu 570 Euro. Nachdem sich der Beitrag des Bundes verzögert hatte, waren zwischenzeitlich einige Hersteller vorgeprescht und hatten von sich aus die Umweltprämie erhöht.
Mit der neuen höheren Prämie könnten weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge gefördert werden, so die Bundesregierung. Viele Autohersteller wollen in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche E-Autos auf den Markt bringen. Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, wären bis dahin sieben bis zehn Millionen E-Autos in Deutschland notwendig, wie aus einem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung hervorgeht.
Der Umweltbonus wird nicht nur für Neufahrzeuge gezahlt, sondern auch auf die sogenannte Zweitveräußerung ausgedehnt. Das heißt, auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, ermöglichen die Umweltprämie. Voraussetzung: Der Wagen ist zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate in erster Hand zugelassen und weist eine maximale Laufleistung von 8.000 Kilometern auf.
Vermutlich betrifft das vor allem Vorführwagen von Händlern außerhalb der Städte mit eher geringem Umsatz bei Elektroautos, denen der Weiterverkauf erleichtert werden soll. Neben der höheren Kaufprämie für Elektroautos beschloss der „Autogipfel“ Ende 2019 auch das Schaffen von mehr Ladestationen. Damit wollen Politik und Autoindustrie sicherstellen, dass die Autokäufer Elektroautos besser annehmen und ein Massenmarkt entsteht.
Der sogenannte Umweltbonus war 2016 eingeführt worden, jedoch wurde er wenig genutzt. Bis Ende Januar 2020 wurde er lediglich 173.841 Mal beantragt.
Foto: Daimler AG
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Mittwoch, den 22. April 2020 um 00:05 Uhr | 1.510 Besuche
Abgelegt unter Alternativantrieb
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