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Alle Jahre wieder: Vergleichen und sparen bei der Kfz-Versicherung

Montag, 09. November 2015

Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dabei ist die Haftpflichtversicherung, die bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners übernimmt, vorgeschrieben. Zusätzlich deckt die freiwillige Kaskoversicherung weitere Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab, wobei zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden wird. Autoversicherungen werden stets für ein Kalenderjahr abgeschlossen, egal, ob die Versicherung zum Jahresbeginn oder in der Jahresmitte beginnt. Somit kann zum Ende jedes Jahres ein Versicherungswechsel erfolgen, wobei hier eine Kündigungsfrist von einem Monat beachtet werden muss.

Sonderkündigungsrecht: Außerordentlich die Autoversicherung kündigen

Montag, 19. Dezember 2011

Wenn es um das Thema „Kfz-Versicherung kündigen“ geht, denken die meisten Autofahrer automatisch an den 30. November eines jeden Jahres. Dieses Datum bezeichnet den Termin, an dem eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich ist. Doch neben einer Kündigung der KFZ Versicherung am Jahresende gibt es noch weitere Möglichkeiten, einen bestehenden Vertrag vorzeitig zu beenden und sich einen neuen Anbieter zu suchen.


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