LED-Kennzeichenbeleuchtung die zweite
Dienstag, 25. Juni 2013Vor einigen Wochen rüstete ich meinen W211 auf eine Kennzeichenbeleuchtung mit LED-Technik um. Bis dahin hatte ich zwei Möglichkeiten für diesen Beleuchtungsart gefunden, die – gesetzlich nicht zugelassene – LED-Soffitte und der Austausch der ganzen Leuchteinheit, also Gehäuse incl. Leuchtmittel. Der einfache Austausch der Soffitte gegen eine LED-Soffitte ist nicht zulässig, da hier das ursprüngliche Streuglas der Glühlampe weiterverwendet werden müsste. Bei LED-Außenbeleuchtung am Fahrzeug – so auch bei Tagfahrleuchten – ist aber eigenes Streuglas, was zusammen mit der LED abgenommen und zugelassen wurde.