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Die Kfz-Versicherung – wie kann man bares Geld sparen?

Dienstag, 31. Mai 2022
Die Kfz-Versicherung - wie kann man bares Geld sparen?

Die Kfz-Versicherung – wie kann man bares Geld sparen?

Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft auf. Was für viele Menschen gilt, zeigt sich auch im wahren Leben. Es wird immer versucht, bares Geld zu sparen, um die eigenen Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten. Dass man auch Geld bei der Autoversicherung sparen kann, ist bisher vielen Menschen verborgen geblieben. Daher gehen wir im folgenden Artikel darauf vermehrt ein und zeigen mögliche Spartipps für diesen Bereich auf.

Jedes Jahr: Versicherung vergleichen und rechtzeitig wechseln

Donnerstag, 01. April 2021

Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung, die bei einem selbst verschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners übernimmt, vorgeschrieben. Zusätzlich deckt die freiwillige Kaskoversicherung weitere Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Welche Kfz-Versicherung ist empfehlenswert? 

Die Teilkaskoversicherung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Durch eine Teilkasko ist man beispielsweise gegen Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl (inklusive Einbruchteilediebstahl) oder Raub oder unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung abgesichert. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Dinge auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen hingegen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Auch Glasbruchschäden, Schmorschäden (Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss), Marderbiss ohne Folgeschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt. Bei einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog jedoch teilweise voneinander abweichen.

Silvester – Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Samstag, 30. Dezember 2017
Silvester – Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Silvester – Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Jeder Autobesitzer kennt die Angst, dass sein bestes Stück in der Silvesternacht Schaden nehmen könnte. Und tatsächlich ist die Furcht begründet. Lackschäden oder kaputte Scheiben sind keine Seltenheit. Aber wer kommt eigentlich für den Schaden auf?

Es ist jedes Jahr das gleiche Spiel: Mit der großen Silvesterknallerei kommt bei Pkw-Besitzern die große Sorge auf, ihr Auto könnte Schaden nehmen. Wer in der Silvesternacht auf Nummer sicher gehen will, braucht nur ein paar einfache Regel beachten.

Allianz Worldwide Partners exklusiver Versicherungspartner von car2go in Europa

Sonntag, 29. Januar 2017

 

Allianz Worldwide Partners exklusiver Versicherungspartner von car2go in Europa

Allianz Worldwide Partners exklusiver Versicherungspartner von car2go in Europa

Allianz Worldwide Partners und der stationsunabhängige Carsharing-Anbieter car2go haben eine exklusive europaweite Kooperation geschlossen. Bereits seit dem 1. Januar 2017 erhalten car2go Kunden Allianz-Haftpflichtschutz bei Anmietung eines car2go Fahrzeugs. Die Besonderheit: Die Versicherung ist an das minutenbasierte Bezahlmodell von car2go angepasst. Das Angebot gilt für alle car2go Kunden in den Märkten Deutschland, Italien, Österreich, Spanien und den Niederlanden – und damit für die rund 7.400 Fahrzeuge des stationsunabhängigen Carsharing-Anbieters in Europa. Zu weiteren Märkten sind beide Unternehmen bereits im Gespräch. 

Einfach online zur eVB-Nummer

Freitag, 20. November 2015
Kommt innerhalb weniger Minuten aufs Handy: die eVB-Nummer

Kommt innerhalb weniger Minuten aufs Handy: die eVB-Nummer

Jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, muss mit einer gültigen Haftpflichtversicherung ausgestattet sein. Das gilt ab dem Zeitpunkt, mit dem das Fahrzeug privates Terrain verlässt und öffentliches Straßenland „betritt“. Wer also ein Auto kauft und beim Händler abholt, muss sich also zuvor eine „elektronische Versicherungsbestätigung“ besorgen.

Dieser siebenstellige alphanumerische Code wird von der Versicherung ausgeben und muss auch bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, ohne diese ist eine Kfz-Zulassung nicht möglich. Vor Einführung der eVB im Jahr 2008 wurde die Doppelkarte beziehungsweise Deckungskarte genutzt. Dabei händigte die Versicherungsgesellschaft ein entsprechendes Papier aus, das den abgeschlossenen Versicherungsschutz bestätigte. Die Versicherungskarte musste dann entweder persönlich abgeholt oder per Post zugeschickt werden.

Alle Jahre wieder: Vergleichen und sparen bei der Kfz-Versicherung

Montag, 09. November 2015

Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dabei ist die Haftpflichtversicherung, die bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners übernimmt, vorgeschrieben. Zusätzlich deckt die freiwillige Kaskoversicherung weitere Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab, wobei zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden wird. Autoversicherungen werden stets für ein Kalenderjahr abgeschlossen, egal, ob die Versicherung zum Jahresbeginn oder in der Jahresmitte beginnt. Somit kann zum Ende jedes Jahres ein Versicherungswechsel erfolgen, wobei hier eine Kündigungsfrist von einem Monat beachtet werden muss.


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