Einfach online zur eVB-Nummer
Freitag, 20. November 2015Jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, muss mit einer gültigen Haftpflichtversicherung ausgestattet sein. Das gilt ab dem Zeitpunkt, mit dem das Fahrzeug privates Terrain verlässt und öffentliches Straßenland „betritt“. Wer also ein Auto kauft und beim Händler abholt, muss sich also zuvor eine „elektronische Versicherungsbestätigung“ besorgen.
Dieser siebenstellige alphanumerische Code wird von der Versicherung ausgeben und muss auch bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, ohne diese ist eine Kfz-Zulassung nicht möglich. Vor Einführung der eVB im Jahr 2008 wurde die Doppelkarte beziehungsweise Deckungskarte genutzt. Dabei händigte die Versicherungsgesellschaft ein entsprechendes Papier aus, das den abgeschlossenen Versicherungsschutz bestätigte. Die Versicherungskarte musste dann entweder persönlich abgeholt oder per Post zugeschickt werden.