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Änderungen bei der Kfz-Steuer ab 1. September 2015

Montag, 10. August 2015
Änderungen bei der Kfz-Steuer ab 1. September 2015

Änderungen bei der Kfz-Steuer ab 1. September 2015

Ab dem 1. September 2015 gilt für alle neu zugelassenen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor die strengere Abgasnorm Euro 6. Das heißt: Halter von Neufahrzeugen, deren CO2-Ausstoß über 95 g/km liegt, müssen die CO2-Steuer zahlen und somit wird es teurer.

Für Käufer eines Neuwagens mit Benzin- oder Dieselmotor gelten ab 1. September 2015 strengere Abgasnormen, die sogenannte Abgasnorm Euro 6. Das bedeutet für Halter von Neufahrzeugen, deren CO2-Ausstoß über 95 g/km liegt: Sie müssen die CO2-Steuer zahlen. Diese bemisst sich laut Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG § 8) nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum.


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