Neues Urteil bei Schäden am Mietwagen
Dienstag, 01. Mai 2012Unfälle passieren täglich auf Deutschlands Straßen, auch mit einem Mietwagen. Ein neues Urteil vom Landgericht Landshut schafft nun Klarheit bei der Beweislast. Das Onlineportal autoflotte.de informierte am 26. April 2012 über das Urteil des Landgerichtes: Wird ein Mietfahrzeug während des Mietzeitraumes beschädigt, haftet der Mieter nur dann für den Schaden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass er ihn verursacht hat. Dazu muss der Vermieter den Nachweis führen, dass das Fahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums noch nicht beschädigt war und der Mieter für die Beschädigung verantwortlich ist.