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Zur Sicherheit: Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen ist Pflicht

Samstag, 20. Juli 2019
Zur Sicherheit: Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen ist Pflicht

Zur Sicherheit: Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen ist Pflicht

Seit 1. Juli 2019 ist bei Elektroautos der Einbau eines Warngeräuschgenerators Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen – auch LKW und Bussen – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.


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