2013
Busreisen erfreuen sich großer Beliebtheit, jedoch ist vielen Reisenden nicht geläufig, dass auch in Bussen eine Anschnallpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt grundsätzlich für alle Mitfahrer, also auch für die Servicekräfte oder einen Reiseleiter an Bord.
Die Gurtpflicht für Reisebusse wurde in Deutschland zum 1. Januar 1999 gesetzlich verankert. Seit dem 1. Oktober 1999 sind die Hersteller von Reisebussen verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Gurten auszurüsten. Eine Nachrüstpflicht für ältere Busse gibt es wegen technischer und wirtschaftlicher Probleme allerdings nicht. Auf EU-Ebene gibt es seit Mai 2006 eine Pflicht zum Anschnallen in Reisebussen. Sie gilt streng genommen auch für Linienbusse und Nutzfahrzeuge. Allerdings wurden zunächst alte Fahrzeuge von der neuen Regelung ausgenommen, die noch nicht über Sicherheitsgurte verfügen.
Hintergrund der gesetzlichen Pflicht zum Anschnallen waren einige schwere Busunglücke in den 90er Jahren. Der schwerste Unfall ereignete sich am 6. September 1992 bei Donaueschingen. Hier kam ein Reisebus nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw von der Fahrbahn ab und knallte gegen eine Leitplanke. 21 Menschen starben, 32 weitere wurden verletzt. Auch nach der Einführung der Gurtpflicht kam es immer wieder zu schweren Unfällen. Im August 2003 stürzte auf der A9 bei Sachsen-Anhalt der Bus einer 23-köpfigen Reisegruppe eine Böschung hinab. Fünf Tote und 19 Verletzte waren die Folge. Einer der letzten schweren Busunfälle in Deutschland ereignete sich am 27. September 2010. Ein polnischer Reisebus war auf der A10 südlich von Berlin von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Brückenpfeiler geprallt. Dabei starben 13 Insassen.
Kommt es zu einem Unfall, ist es für Versicherungen durchaus nachvollziehbar, wenn zwei oder drei Personen nicht angeschnallt sind. Sind es aber zehn oder mehr, dann können Sachverständige davon ausgehen, dass der Fahrer seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Ein Busfahrer kann unter Umständen sogar persönlich haftbar gemacht werden. Deshalb haben viele moderne Reisebusse, wie man es auch vom Pkw kennt, inzwischen akustische Warnsignale im Cockpit, die den Fahrer informieren, wenn Reisende nicht angeschnallt sind.
Selbstverständlich dürfen Servicekräfte ihren Sitzplatz verlassen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und auch der Reiseleiter darf kurz aufstehen um etwa um bei Schulklassen ordnend einzugreifen. Auch ist es den Reisenden erlaubt, im Gepäcknetz verstaute Dinge zu holen oder die Bordtoilette zu benutzen. Generell gilt aber: Der Gurt darf nur kurz gelöst werden und muss sofort danach wieder angelegt werden.
Anders sieht es aktuell bei Linienbussen aus -hier gibt es bisher keine Gurtpflicht. Der Gesetzgeber plant derzeit eine entsprechende Regelung.
Foto: Daimler AG
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Donnerstag, den 07. November 2013 um 01:19 Uhr | 4.986 Besuche
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