2012
Seit Beginn diesen Monats ist es nun erhältlich: das Wechselkennzeichen. Damit können in Deutschland zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen genutzt werden. Vorteil: Autobesitzer werden flexibler. Nachteil: die Kfz-Steuer wird für beide Autos in voller Höhe fällig.
Ähnlich wie in Österreich und der Schweiz gibt es nun das Wechselkennzeichen auch in Deutschland. Nun können also hierzulande auch maximal zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen angemeldet werden. Spielverderber ist aber das Finanzministerium. Das will auf keinen Cent bei der Kfz-Steuer verzichten und verhindert somit einen echten Erfolg der Schilder.
Idee für die Einführung des Wechselkennzeichens war, dass Anreize für den Kauf eines sparsamen, emissionsärmeren Zweitwagens geschaffen werden. Der Plan wäre auch aufgegangen, wenn der Herr Finanzminister mitgespielt hätte. Einen gute Sache hat das neue Kennzeichen aber neben der Flexibilität aber doch. Der Automobilclub ADAC bietet Nutzern des neuen Kennzeichens eine Versicherung mit speziellen Tarifen an. Kunden können bis zu 40 Prozent sparen. Zahlte ein Autobesitzer zum Beispiel für die Versicherung von zwei Pkw mit normalen Standardkennzeichen rund 1.300 Euro, so werden mit den Wechselkennzeichen und der ADAC-Versicherung nur noch rund 870 Euro jährlich für die selben Wagen, wenn sie sich das Kennzeichen teilen, fällig.
Profitieren von diesem Angebot können alle Autobesitzer, die bislang ihren Zweitwagen, ob Oldtimer oder Cabrio, nur für einige Monate im Jahr mit einem Saisonkennzeichen zugelassen haben. Fielen beispielsweise für einen Klassiker mit Saisonkennzeichen und einen aktuellen Wagen mit Standardkennzeichen jährlich zusammen rund 750 Euro an Versicherung an, so wären es mit dem Wechselkennzeichen zukünftig beim ADAC nur noch rund 510 Euro.
Neben der Vergünstigung bei der Kfz-Versicherung ist auch von Vorteil, dass das Wechselkennzeichen ganzjährig gilt, anders als das befristete Saisonkennzeichen. Wie viel Kunden mit den neuen Tarifen genau sparen können, hängt von den kombinierten Fahrzeugen ab. Alle Fahrzeuge werden bei der ADAC-Versicherung individuell berechnet. Zum Beispiel kann ein Wagen vollkasko-, der andere nur teilkaskoversichert sein.
Das System Wechselkennzeichen ist recht einfach. Nur Modelle der gleichen EU-Fahrzeugklasse dürfen sich das Nummernschild teilen. Mögliche Kombinationen sind zum Beispiel: zwei Pkw, Pkw und Oldtimer, Pkw und Wohnmobil. Motorrad und Pkw wiederum dürfen sich das Kennzeichen nicht teilen. Motorrad und Quad hingegen schon. Auch zwei Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von je 750 Kilogramm können sich ein Schild teilen.
Grundsätzlich gilt: kombiniert werden können nur Fahrzeuge, die das gleiche Kennzeichenformat haben. Ein Satz Wechselkennzeichen besteht aus insgesamt sechs Teilen. Je zwei kleine Zusatzschilder werden vorn und hinten fest an je einem Fahrzeug montiert. Das eigentliche Hauptkennzeichen wird je nach Bedarf gewechselt. Ohne das Hauptkenneichen darf kein Fahrzeug gefahren werden. Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird, muss außerdem zwingend auf einem privaten Stellplatz stehen, sonst droht ein Bußgeld (40 Euro) und ein Punkt.
Der Bundesverkehrsminister sieht in dem rund 40 Euro teuren Wechselkennzeichen einen „echten Vorteil“ und erhofft sich auch einen Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge.
Neben den Kosten für die Schilder sind noch rund 65 Euro Zulassungsgebühren fällig.
Foto: Daimler AG
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Donnerstag, den 12. Juli 2012 um 14:48 Uhr | 6.012 Besuche
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