Dez12
2010

Der Bußgeldbescheid aus Brüssel

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Geschrieben 12. Dezember 2010 von


Strafe muss sein! – diesen Satz hat jeder schon einmal gesagt. Millionen Autofahrer sind bei Verkehrsvergehen, die Sie im Ausland begangen haben, meist mit dem berühmten blauen Auge davon gekommen. Unzählige Tickets sind im Papierkorb gelandet, denn die Verfolgung von Verkehrssünden endete oftmals an der Grenze. Ab 2013 ist Schluss damit, denn Brüssel macht die Vollstreckung von Verkehrssünden europaweit möglich. Die „Eucaris“ – Datenbank kommt und mit Ihr haben Behörden dann Zugriff auf die zur Vollstreckung benötigten Namen und Adressen der Fahrzeughalter.

Theoretisch sind zwar Bußgelder ab 70 € bereits europaweit vollstreckbar, aber praktisch ist das derzeit fast unmöglich. Wenn heute ein Strafzettel ins Ausland verschickt wird, gehen die Chancen auf Amtshilfe in manchen Ländern gegen null. Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche Rechtslage und die technische Ausrüstung der Polizei in den EU-Staaten.

Die EU will nun bei der Verfolgung von Verkehrssünden über Ländergrenzen hinweg neue Wege gehen. Möglich machen soll dies die europäische Fahrzeughalterdatenbank „Eucaris“. Hierauf haben sich die EU-Verkehrsminister verständigt. Wer zu schnell fährt, betrunken hinterm Steuer sitzt oder ohne angelegten Sicherheitsgurt erwischt wird, soll mit Hilfe der Datei auch aus dem Ausland zur Verantwortung gezogen werden.

Aus Deutschland kommen gegen „Eucaris“ Bedenken, denn in vielen europäischen Ländern ist es beispielsweise üblich, Temposünder nur von hinten zu blitzen. Kann der Raser dann nicht konkret ermittelt werden, ginge der Bußgeldbescheid künftig automatisch an den über „Eucaris“ ermittelten Fahrzeughalter. Das widerspricht aber den deutschen Rechtsgrundsätzen, denn Hierzulande kann grundsätzlich nur der Fahrer zur Strafverfolgung herangezogen werden, nicht aber der Halter.

Problematisch ist auch, dass in den 27 Mitgliedsstaaten der EU Verkehrssünden unterschiedlich geahndet werden.

Das sind nur zwei Beispiele, die in Brüssel noch bis 2013 geklärt werden müssen, bevor mit „Eucaris“ künftig Verkehrssünder europaweit zur Verantwortung gezogen werden können.



Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 12. Dezember 2010 um 19:44 Uhr  |  3.963 Besuche

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