2023
Kfz Schadensgutachten nach Unfall: So erzielen Sie die maximale Auszahlung
Geschrieben 18. April 2023 von
Manchmal geht es schneller, als man denkt: Passiert ein Verkehrsunfall mit dem Auto, können hohe Summen für die Reparaturen anfallen. Auch wenn es zunächst erfreulich ist, dass der Unfall nur einen Sachschaden verursacht hat, ist die Organisation und Kommunikation mit der Versicherung des Unfallverursachers im Anschluss frustrierend und zeitaufwendig.
Häufig lohnt es sich für die geschädigte Person dabei nicht, den Unfallschaden ausbessern zu lassen. Mithilfe einer fiktiven Abrechnung haben Sie die Möglichkeit, sich den Kfz-Schaden stattdessen auszahlen zu lassen. Dazu sollten Sie unbedingt einen Gutachter hinzuziehen, der ein professionelles Schadengutachten erstellt. Unter welchen Bedingungen eine solche Auszahlung möglich ist und wie sie abläuft, zeigt dieser Artikel.
Was ist überhaupt ein Schadensgutachten und wann ist es sinnvoll?
Ein Kfz-Schadensgutachten stellt sicher, dass Geschädigte nicht auf den Unfallkosten sitzen bleiben. Es sollte nach jedem Unfall erfolgen, denn es stellt die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers dar. Ab einer bestimmten Höhe der Schadenssumme wird das Hinzuziehen eines Gutachters sogar verpflichtend.
Was viele nicht wissen: Ist der Unfall nicht selbst verschuldet, kommt die Versicherung des Unfallverursachers nicht nur für die Reparatur selbst auf, sondern muss auch die Kosten für das Schadensgutachten übernehmen. Ein professioneller Gutachter kann die gesamte Schadensabwicklung für Sie übernehmen und alle Schadensersatzpositionen ausschöpfen, sodass Sie sie nach einem Unfallschaden mit der maximalen Auszahlungssumme entschädigt werden können.
In der Regel können Sie als Nicht-Verursacher des Unfalls einen Gutachter auswählen und diesen selbst beauftragen. Es empfiehlt sich dabei, auf professionelle Dienstleister wie HolDeinenGutachter zu setzen, die Ihre Schadensansprüche zuverlässig vertreten und Ihnen als Ansprechpartner zur Seite stehen.
Wichtig: Als Geschädigter sollten Sie stets darauf bestehen, den Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen. Wird der Gutachter von der Versicherung des Unfallverursachers gewählt, hat dieser den Auftrag, die Unfallschadenauszahlung möglichst günstig zu halten. Ein selbst beauftragter Gutachter wird in der Regel das Beste für Sie herausholen.
Unfallschadenauszahlung durch fiktive Abrechnung
Je nach Alter des Fahrzeugs und Interessenlage des Fahrzeughalters besteht nicht selten der Wunsch, auf die Reparatur des Unfallwagens zu verzichten und stattdessen eine Auszahlung zu erhalten. Möchten Sie auf eine angebotene Reparaturleistung verzichten, ist eine sogenannte fiktive Abrechnung notwendig.
Im §249 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist geregelt, dass bei Beschädigung eines Sachgegenstandes – auch eines Kfz – grundsätzlich die Pflicht zu Schadensersatzleistung besteht. Die Höhe der Auszahlung wird vom Gutachter ermittelt, indem die notwendigen Reparaturkosten eingeschätzt und zusammengerechnet werden. Dabei wird jedoch nur der Nettobetrag ausgezahlt: Vor der Unfallschadenauszahlung wird zunächst die Mehrwertsteuer abgezogen, welche die Werkstatt im Falle einer Reparatur berechnen würde. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers hat anschließend den ermittelten Restbetrag an Sie auszubezahlen.
Tipp: Ein Sachverständiger kann Ihnen auch dabei behilflich sein, einen fiktiven Nutzungsausfall geltend zu machen und die Auszahlungssumme so noch weiter zu erhöhen. Er bestimmt den Anspruch auf einen Nutzungsausfall anhand des Zeitraums, der für eine Reparatur in einer Werkstatt notwendig wäre.
Ausnahmefall: Wirtschaftlicher Totalschaden
In manchen Fällen ist die Folge eines Unfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden, beispielsweise bei besonders alten Fahrzeugen oder schweren Unfallvorgängen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden besagt, dass die Reparatur des Unfallfahrzeugs mehr Kosten verursachen würde als die Neuanschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Es gilt: Auch in diesem Fall können Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Dazu ermittelt der Gutachter zunächst den Restwert des vollkommen beschädigten Fahrzeugs – den Wert, den das Fahrzeug bei Verkauf einbringen würde. Dazu kann sich der Sachverständige nicht ausschließlich auf Schätzungen verlassen, sondern hat die Pflicht, sich verschiedene Angebote von Autohändlern einzuholen. Anschließend kann Ihnen die Differenz des Neuwagenpreises und des Restwertes als Schadensersatzzahlung ausgezahlt werden.
Tipp: Eine Neuanschaffung statt einer Reparatur ist häufig auch bei einem Autounfall im Ausland sinnvoll, wenn ein Transport des beschädigten Fahrzeugs zu hohe Kosten und Aufwand bedeuten würde.
Fazit
Ein unverschuldeter Unfallschaden ist eine Nerven raubende Angelegenheit. Egal, ob Sie eine Reparatur oder eine Auszahlung des Schadens wünschen: Ein objektiver KFZ-Gutachter kann für Sie die gesamte Schadensabwicklung übernehmen und so für eine maximale Auszahlungssumme sorgen. Dabei entstehen für Sie selbst keine Kosten – diese werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
(Foto: Bild von Hans auf Pixabay)
Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Dienstag, den 18. April 2023 um 16:37 Uhr | 1.239 Besuche
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