Okt21
2021


Das Unfallgutachten - unverzichtbar nach einem Verkehrsunfall

Das Unfallgutachten – unverzichtbar nach einem Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Geschädigte unbedingt ein professionelles Kfz-Gutachten in Auftrag geben. Ein solches Gutachten kann Unfallopfer vor finanziellen Nachteilen schützen.

Warum benötigten Unfallgeschädigte ein Kfz-Gutachten?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Wer keine Schuld an dem Unfall hat, muss die Schadenhöhe für die anstehende Regulierung bei der gegnerischen Versicherung genau angeben. Da Laien dies in der Regel nicht können, sollte unbedingt ein professioneller Kfz-Gutachter wie Gutachterix beauftragt werden. Ab einer Schadensumme von 750 Euro („Bagatellgrenze„) ist ein Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall ohnehin verpflichtend, um Schadensersatzforderungen an die gegnerische Versicherung stellen zu können.

Die Beauftragung eines Sachverständigen sollte so schnell wie möglich nach dem Unfall, spätestens jedoch sieben Tage danach, erfolgen. Warten kann gegebenenfalls weitere Schäden verursachen, so dass Unfallgeschädigte der Schadensminderungspflicht vielleicht nicht mehr nachkommen können.

Die Vorteile des Gutachtens

Mithilfe eines Kfz-Gutachtens wird die Höhe der Reparaturkosten beziffert. Außerdem wird überprüft, ob eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Instandsetzungskosten mehr als 30 Prozent höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs. Die möglichen Schadenersatzleistungen, wie insbesondere die Übernahme des merkantilen Minderungswertes, die Kosten für einen Leihwagen sowie eine Nutzungsausfallentschädigung, können aus einem Unfallgutachten exakt abgeleitet werden.

Die Kosten für das Gutachten

Wichtig ist, dass sich Unfallgeschädigte selbstständig um einen unabhängigen Kfz-Gutachter kümmern. Wenn die Leistungen eines von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachters in Anspruch genommen werden, liegt auf der Hand, dass dieser im Interesse des Versicherungsunternehmens arbeitet. Dadurch können dem Unfallgeschädigten finanzielle Nachteile entstehen.

Im Normalfall dauert es vier bis acht Wochen bis ein Schaden finanziell abgewickelt werden kann. Abhängig von der Komplexität kann die Bearbeitungsdauer länger sein, wenn die Versicherung zum Beispiel noch Akten anfordern oder ein Gegengutachten prüfen möchte. Durch das Schadensmanagement eines professionellen Gutachters und die Option einer Reparaturfreigabe geht es aber meist wesentlich schneller voran.

Was tun, wenn die Versicherung weniger zahlt als im Gutachten festgelegt wurde?

Leider kommt es nicht selten vor, dass die gegnerische Versicherung zu wenig zahlt. Bei Bedarf können Unfallgeschädigte mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht gegen unberechtigte Kürzungen vorgehen. Dies sollte sofort geschehen.
Oft kürzen Versicherungsunternehmen bei Reparaturkosten (Stundensätze), Verbringungskosten sowie UPE-Aufschlägen, auch wenn diese Posten im Gutachten korrekt aufgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 22 U 171/13) richtungsweisend. In dem Urteil wird argumentiert, dass es fahrlässig ist, für die Regulierung keinen Anwalt zu beauftragen. Ihr Recht auf einen Anwalt sollten Geschädigte daher immer nutzen. Ein professionelles Sachverständigenbüro kann Auftraggeber zu dieser Thematik eingehend beraten.

Fazit: Ein professionelles Gutachten schafft Planungssicherheit

Dank eines professionellen Sachverständigengutachtens sind Unfallgeschädigte nach einem Verkehrsunfall auf der sicheren Seite und profitieren von viel Planungssicherheit. Seriöse und erfahrene Kfz-Gutachter erstellen Gutachten zeitnah. Dabei entgehen diesen keine Details. So kann das finanzielle Maximum für Auftraggeber herausgeholt werden.

(Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay)



Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Donnerstag, den 21. Oktober 2021 um 11:35 Uhr  |  2.014 Besuche

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