Apr26
2020


Am 28. April tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Dieser hatte der Bundesrat schon Mitte Februar 2020 zugestimmt. Die überarbeitet Fassung der StVO hat weitreichende Folgen für Autofahrer. Die bisherigen Sanktionen im Straßenverkehr wurden erheblich verschärft. So kann es zum Beispiel bei geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot geben und auch Falschparker müssen nun mit Punkten rechnen.

Wir kennen das: Mal kurz nicht auf den Tacho geschaut und schon wurde man geblitzt. Oder am Abend nach einem langen Arbeitstag den Wagen irgendwie auf der Ecke geparkt. Diese Unaufmerksamkeiten kosten ab 28. April nun richtig Geld. Dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Für Sie haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Fahrverbote schon ab 21 km/h

Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften erhoben. Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Übertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Keine Rettungsgasse – 200 Euro, 2 Punkte und Fahrverbot

Weil sich die Wichtigkeit einer Rettungsgasse noch nicht bis zu allen Autofahrern herumgesprochen hat, kommen nun höhere Strafen. Wer keine Gasse bildet, zahlt künftig nicht nur 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg, sondern muss auch mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Deutlich teurer fällt der Denkzettel aus, wenn Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Macht mindestens 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

In zweiter Reihe parken – 55 Euro

Noch kommen Autofahrer mit 15 Euro Bußgeld fürs Halten und beim Parken mit 20 Euro davon. Weil der Verkehrsfluss darunter leidet und es eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sind in der neuen StVO nun 55 Euro Strafe vorgesehen, bei Behinderung werden sogar 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Wer sein Auto auf Geh- und Radwegen abstellt oder auf dem Schutzstreifen hält, zahlt bald 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Zudem werden die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Auch für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve steigt die Strafe von 15 auf 35 Euro.

Parkplätze von E-Fahrzeuge blockieren – 55 Euro

E-Auto-Fahrer kennen das Problem in Städten: Oft versperren herkömmliche Autos den Platz an der Ladestation. In der neuen StVO erscheint erstmals der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ein. Anhand des Kennzeichens lässt sich einfach ermitteln, ob das Fahrzeug auf der Stellfläche mit einem E-Antrieb ausgerüstet ist. Fehlt das E rechts auf dem Nummernschild, kostet das Parken 55 Euro Verwarnungsgeld.

Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg kostet bis zu 100 Euro

Wer mit einem elektrischen Tretroller auf dem Gehweg fährt und erwischt wird, dem drohen nun statt der bislang 15 Euro nun bis zu 100 Euro.

Blitzer-Apps und mit dem Auto angeben – mindestens 75 Euro 

Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt nun 75 Euro und dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Auch die sogenannten Auto-Poser müssen nun tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.

Liken Sie mercedes-seite.de auf Facebook und folgen Sie uns auf Twitter (@MercedesSeite). Sie finden uns auch bei Instagram (mercedesminusseitepunktde).

 Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme: Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.


Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 26. April 2020 um 00:05 Uhr  |  1.491 Besuche

Abgelegt unter Auto allgemein

Tags: , , , , , , , ,

Kommentar schreiben oder Diskussion führen



Diesen Beitrag als PDF speichern

RSS-Feed  ·  RSS 2.0 Kommentar-Feed  ·   Permalink

Diskutiere oder kommentiere ...

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar zu erstellen.


QR Code Business Card