Nov21
2018

Augen auf beim Autoverkauf

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Geschrieben 21. November 2018 von


Der neue Flitzer steht vor der Tür, aber was passiert mit dem alten Gefährt? Eigentlich soll er schnell verkauft werden, aber mit ein paar Tipps und Tricks können hier ein paar mehr Euros rausgeholt werden – oder anders rum: Durch vermeidbare Fehler kann man schnell bares Geld verspielen.

Um ein Auto zu verkaufen, braucht man natürlich einen Käufer. Damit man sich Ärger und Streitereien mit dem neuen Besitzer erspart, sollte man beim Verkauf des Gebrauchtwagens ein paar Dinge berücksichtigen. Denn egal, ob über Verkaufsportal, Händler oder Privatperson, um den bestmöglichen Preis zu bekommen, bedarf es einige Vorbereitungen. Ganz gleich, wie man den Gebrauchten letztendlich verkaufen möchte: Man muss sich einige Stunden Zeit nehmen, um das Fahrzeug für den potenziellen Käufer vor- und aufzubereiten. In einer gründlichen Autowäsche, der Reinigung des Innenraums – auch des Kofferraums, dem Putzen der Fensterscheiben (auch innen) und einem aufgeräumten Handschuhfach liegt bares Geld. Es ist wie überall – auch beim Autoankauf – der erste Eindruck ist maßgeblich entscheidend für einen Kaufabsicht. Wer sein altes Fahrzeug möglichst gewinnbringend an den Mann bringen will, sollte den Gebrauchten polieren (lassen). Kostet zwar ein paar Euro, aber meist holt man diese Investition durch einen höheren Kaufpreis wieder raus. Denn viele potenzielle Käufer sind mit den technischen Details überfordert – ein sauberes Fahrzeug lässt auf ein gepflegtes „Innenleben“ schließen. Auch über eine Motorwäsche sollte – gerade bei alten Autos – nachgedacht werden, wenn der Blick in den Motorraum keine Augenweide ist.

Der Käufer muss sich während der Probefahrt im Fahrzeug wohlfühlen – es soll schließlich „sein“ neues Auto werden. Also muss diese Wohlfühlatmosphäre vor der Probefahrt geschaffen werden. Preisfeindlichen Rauchgeruch vertreibt man mit ein paar Spritzern Febreze und ein paar Kaffeepads, die man über Nacht auf der Rückbank des Fahrzeugs platziert.

Vorbereitung

Weiter muss man dafür sorgen, dass alle für den Verkauf nötigen Kfz-Unterlagen (Brief, Schein, Serviceheft, letzte HU und AU Prüfberichte) vorliegen. Denn auch Kleinigkeiten, wie sorgsam aufbewahrte Papiere, vermitteln dem potenziellen Käufer ein gutes Gefühl dafür, dass sie ein gepflegtes Fahrzeug erstehen, das seinen Preis auch wert ist. Wird ein zweiter Satz Räder mit verkauft, sollten diese natürlich natürlich auch gereinigt – und natürlich zur Ansicht bereit sein. Schmuddelige Winterräder mit dem Salz und Bremsbeleg der letzten Saison – die womöglich bei der Besichtigung erst noch aus der letzten Ecke des Kellers geholt werden müssen, sollten vermieden werden.

Bei hochwertigen Autos (vor allem Old- und Youngtimern) lohnt sich zumeist das Gutachten eines Sachverständigen. Mit diesem sollte es deutlich einfacher sein, Ihr Fahrzeug zu verkaufen. Andere Checks für den Gebrauchten bieten zumeist auch Autoclubs oder Prüforganisationen wie z.B. der DEKRA um ca. 100 Euro an. Online bietet Schwacke eine Bewertung mit Zertifikat auf Basis seiner Marktbeobachtungen. Dabei können Faktoren wie Laufleistung, Monat der Zulassung oder Schäden wertsteigernd oder -mindernd sein. Allerdings ist diese Einschätzung aufgrund der fehlenden individuellen Einschätzung nicht mit dem Gutachten eines Sachverständigen gleichzusetzen

Wo verkaufen?

Wenn das Auto nun vorbereitet ist, muss die Verkaufsplattform gewählt werden. Falls das Auto über das Internet (schnell und ohne viel Aufwand und Mühe) verkauft werden soll, finden sich mittlerweile Start-Ups, die einen schnellen Ankauf des Fahrzeugs garantieren – diese Form ist zwar sehr bequem für den Verkäufer (er muss keine Anzeige und keine Fotos erstellen), ist aber nicht die Form, die den bestmöglichen Preis bringt. In den meisten Fällen trägt man seine Autodaten (Marke, Modell, Erstzulassung und Kilometerstand) in ein Online-Formular ein und bekommt direkt eine erste Schätzung des Fahrzeugwerts. Diese ist aber nahezu immer nicht der Preis, den man am Ende in die Hand bekommt. Falls das Angebot attraktiv dennoch attraktiv ist, kann daraufhin einen Termin mit dem Unternehmen vereinbart weden. Während des Termins wird das Auto durch einen Gutachter nochmals intensiv überprüft und ein genauer Fahrzeugwert wird festgelegt. Dieser Fahrzeugwert entspricht dann dem Kaufpreis. Ein Vorteil dieses Weges: Man muss sich nicht um Abmeldung etc. das Autos kümmern – man übergibt Papiere und Schlüssel und bekommt das Geld. Die Vorteile und Nachteile dieser Onlineportale: Schnelle Abwicklung des Verkaufsprozesses und Abmeldung des Autos wird durch den Käufer übernommen – auf der anderen Seite: Gutachter prüft das Auto intensiv auf Mängel, Kratzer, Defekte und der Fahrzeugwert, festgestellt durch den Gutachter des Kaufportals, ist meist (deutlich) geringer als das erste Angebot, was man online bekommen hat.

Wer sich die Mühe macht und selber den Verkauf abwickeln möchte, bekommt am Ende (in der Regel) auch einen besseren Preis. Man muss dafür aber einiges an Zeit investieren. Soll das Auto an eine Privatperson veräußert werden, bieten sich diverse Börsen im Internet (allen voran Mobile und Autoscout24) an. Tipps für die optimale Vorbereitung folgen im weiter unten.

Als weiterer Weg bietet sich der Gang – oder die Fahrt – direkt zu einem Händler an, ganz ohne Internet. Unkompliziert und schnell kann man sein Auto bei dem Autohändler seines Vertrauens verkaufen, denn viele Händler (oft auch Werkstätten) kaufen Gebrauchtwagen an. Das Auto wird dann zunächst vom Händler begutachtet und anschließend ein Kaufpreis kalkuliert. Es wird aber beim berechneten Kaufpreis eine Handelsspanne eingeplant, damit die Händler am Weiterverkauf noch etwas verdienen.

Eine weitere Möglichkeit, sein Auto zu verkaufen, sind die sozialen Medien. Beispielsweise kann man auch ein Inserat in einer Autokauf/verkauf-Gruppe erstellen, um dort direkt mit Interessenten in Kontakt zu treten. Die passenden Gruppen findet man meist nach einer kurzen Facebook-Suche. Auch die Inserierung bei Versteigerungsportalen (ebay und co.) ist eine Option. Eine alternative Möglichkeit sind Automärkte. Eine kurze Google-Suche kann hilfreich sein, einen Markt in seiner Nähe zu finden. Dort bucht man einen Stellplatz, wo man sein Auto präsentieren und direkt mit möglichen Interessenten verhandeln kann.

Falls das Auto seine besten Tage lange hinter sich hat, keinen TÜV mehr erhält, einen größeren technischen oder Unfallschaden hat und sich sonst auch kein Interessent mehr findet, bleiben einem nicht mehr viele Optionen. Die profitabelste – aber auch sehr aufwändige – Möglichkeit ist in den meisten Fällen das Auto auszuschlachten und die Teile separat zu verkaufen. Man sollte sich jedoch im Vorfeld über mögliche Verkaufspreise für Einzelteile informieren, um dann abzuwägen, ob sich die viele Arbeit lohnt. Falls es sich nicht lohnt, bleibt einem immer noch der Weg zum Schrotthändler. Allerdings entspricht der Verkaufspreis dort in der Regel nur noch dem Materialwert des Autos. Aber besser als nichts.

Es gibt aber noch eine Alternative: Falls das Auto auf dem privaten Markt keinen angemessenen Verkaufspreis mehr erzielt und man eh Interesse an einem Neuwagenkauf hat, dann kann die Inzahlungnahme beim Neuwagenhändler die richtige Option sein. In der Regel folgt die Inzahlungnahme folgendermaßen ab. Bei Interesse an einem Kauf oder einer Finanzierung eines Neuwagens – oder Jahreswagens kontaktiert man den gewünschten Autohändler, ob dieser den Gebrauchten in Zahlung nimmt. Falls dieser einverstanden ist, wird zunächst durch den Autohändler der Ankaufspreis bzw. Restwert des Gebrauchtwagens ermittelt. Die ermittelte Summe wird dann wiederum mit dem Kaufpreis für den Neuwagen verrechnet.

Anzeige erstellen

Möchte man das Auto über das Internet verkaufen, sind gelungene, aussagekräftige Fotos absolut notwendig. Und weniger ist mehr: Lieber fünf bis sechs aussagekräftige Fotos als 20 Bilder, auf denen das Auto nicht zu erkennen ist. Außerdem sollten die Bilder mit einer „richigen“ Kamera gemacht werden, so dass auch Details gut zu erkennen sind. Man sollte auf gute Wetterverhältnisse achten, fotografiere das Auto – wenn möglich – in ansehnlicher aber ruhiger Umgebung (also ein Parkplatz mit vielen anderen Autos ist unangebracht). Ein bis zwei Fotos vom Innenraum nicht vergessen: Das Kennzeichen auf den Fotos schwärzen oder unkenntlich machen, bevor die Bilder online gehen. Eine beliebte Masche von Betrügern ist es beispielsweise, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten zu erfragen, um – so der Vorwand – die Versicherungskosten für das Fahrzeug kalkulieren zu können. Mithilfe dieser Daten und des Kennzeichens, das durch die Verkäufer auf den Verkaufsfotos häufig nicht geschwärzt wird, melden die Betrüger dann einen Schaden bei der Versicherung und kassieren ordentlich ab.

Wichtig ist natürlich auch eine gute Beschreibung des Fahrzeugs – aber bitte keine Endlos-Romane. Solche Mega-Prosatexte schrecken viele Interessenten schon mit dem ersten Blick auf die Anzeige ab. Ebenso wichtig ist, alle Schäden und Probleme des Autos zu erläutern – solche Schäden unerwähnt zu lassen, ist weder hilfreich noch vorteilhaft. Zwar muss man als privater Verkäufer eines Autos nicht von sich aus auf kleine oder verdeckte Schäden hinweisen. Genau so wenig müssen offensichtliche Mängel angezeigt werdem, die der Käufer ohne weiteres auch selbst bemerken kann – zum Beispiel Kratzer im Lack. Findet der Käufer bei der Probefahrt Mängel und fragt danach, muss spätestens jetzt die Wahrheit gesagt. Wichtig: Wenn das Auto nicht verkehrstüchtig ist, muss darauf unbedingt hingewiesen werden. Aber schon aus Fariness sollte man von Beginn an „mit offenen Karten spielen“. Erstens kommen solche Dinge eh raus – spätestens bei der Besichtigung, Probefahrt oder einer eventuellen Begutachtung durch eine Werkstatt oder Prüforganisation. Und zweitens ist es wirklich unfair, wenn ein Interessent aus dem anderen Teil der Republik anreist, um dann an Stoßstange, Kotflügel und co. die Spuren der fehlgeschlagenen Einparkversuche zu sehen – die auf Fotos noch geschickt verschleiert wurden.

Auch mit dem Begriff „Unfallfrei“ sollte man vorsichtig umgehen. Und gerade bei alten Autos muss „unfallfrei“ nicht immer ein Vorteil sein. Wenn ein Blechschaden durch Vollkasko die Tür professionell instant gesetzt wurde, kann diese neue Tür besser sein, also eine 10 Jahre alte Tür mit eventuellen Rostansätzen unter dem Lack sein. Auch hier ist eine gute Dokumentation (Rechnungen der Reparatur) natürlich unumgänglich.

Besonders wichtig ist, dass der Käufer des Autos volljährig ist. Jugendliche unter 18 Jahren sind noch nicht voll geschäftsfähig und brauchen beim Kauf eines Autos die Zustimmung ihrer Eltern. Das gilt übrigens auch, wenn man als Händler verkauft – und natürlich auf, wenn der Verkäufer unter 18 ist.

Probefahrt & Übergabe

Bevor der Interessent mit dem Gebrauchtwagen in die Probefahrt startet, sollten unbedingt Führerschein und Personalausweis vorlegt werden – am besten mit dem eigenen Handy kurz abfotografieren (wenn der Kaufinteressent zustimmt). Den Interessenten niemals alleine auf die Probefahrt gehen lassen. Gerade bei teuren Wagen sollte der Fahrzeugbrief nicht mit auf die Probefahrt genommen werden.

Um den Verkauf Ihres Autos so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte eine Dokumentation der Übergabe angefertigt werden. Wenn man sich mit dem Käufer geeinigt hat, sollte das schriftlich beurkundet werden. Dazu nutzt man am besten einen vorgedruckten Kaufvertrag (z.B. den des ADAC, den man direkt am Computer ausfüllen und dann ausdrucken kann), in den man alle Daten, vor allem aber Namen und Adresse des Käufers einträgt. Der juristisch korrekte Vertrag umfasst alle Pflichtangaben und belegt darüber hinaus die Übergabe der Fahrzeugpapiere und die Anzahl der überreichten Autoschlüssel. Alle Details der Verhandlung sollten mit aufgenommen werden, um spätere Reklamationen und Streitereien zu vermeiden. 

Ganz wichtig als Privatperson: Gewährleistung im Vertrag ausschließen: „Der Wagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.“ Denn: Schreib der private Verkäufer in den Vertrag gar nichts über den Gewährleistungsausschluss, so greift die gesetzliche Regelung. Dann müssen stehen dem Käufer zwei Jahre lang Mängelhaftung durch den Verkäufer zu – und das kann richtig teuer werden. Wenn der Wagen aus zweiter oder dritter Hand ist, kann man nicht wirklich wissen, ob der Kilometerstand korrekt ist. Daher sollte man sich hier im Vertrag mit Zusätzen wie „soweit bekannt“ oder „laut Tacho“ ab. Das, was man als Verkäufer zusichert, muss auch eingehalten werden – Gewährleistungsausschluss hin oder her. Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder eine Alarmanlage zusagt, muss auch ein Auto mit diesen Extras liefern. Das Gleiche gilt auch für das Baujahr. Versprechen also nur das, was man mit Sicherheit weiß.

Verkauf & Bezahlung

Da es bei Bezahlung per Überweisung oder Scheck leicht Probleme geben kann, sollte man eine Barzahlung vereinbaren. Am besten lässt man sich das Geld direkt in (s)einer Bank geben und zahlt es sofort aufs eigene Konto ein. So lassen sich die erhaltenen Scheine auf Falschgeld überprüfen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen erst nach Zahlungseingang wegzugeben – was vor allen den Fahrzeugbrief betrifft, denn das ist die Besitzurkunde eines Autos.

Will man sich bestmöglich vor der Raffinesse der Betrüger schützen und auch bei der Übergabe des Fahrzeuges, ob nun Verkäufer oder Käufer – kein Risiko eingehen, gibt man keinerlei Versicherungsdaten heraus, prüft die Kontaktdaten und die Telefonnummer des Gegenübers (einfach kurz die genannte Handynummer anrufen und schauen, obs klingelt) und geht prinzipiell nie alleine zu Besichtigungsterminen (Zeugen). Das Handy immer griffbereit halten und Dokumente abfotografieren (mit Einwilligung des Gegenübers).

Zu guter Letzt

Beim Autoverkauf sollte man darauf bestehen, dass der Käufer das Auto sofort ummeldet. Man sollte sich (am besten schriftlich) zusichern lassen, dass der Käufer während der Fahrt zur Zulassungsstelle selbst für eventuell entstehende Schäden haftet. Bis der Käufer einen neuen Vertrag abschließt, bleibt die bestehende Versicherung erhalten. Deshalb müssen im Kaufvertrag das Datum und die genaue Uhrzeit (!) und die auch Ort der Übergabe notiert werden. So sichert sich der alte Besitzer gegen einen eventuellen Unfall des Käufers auf dessen Fahrt vom Verkaufsort nach Hause ab.  Zusätzlich muss man als Verkäufer der Zulassungsstelle und Ihrem Versicherer den Verkauf melden – z.B. durch eine Kopie des Kaufvertrags.

Stichwort Schadenfreiheitsrabatt: Meldet der Verkäufer nicht gleich wieder ein neues Auto an, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bei den meisten Versicherern sechs Monate voll erhalten und sinkt danach pro Jahr um eine Stufe – und das bis zu sieben Jahre lang. Genaue Infos gibt die Versicherung.



Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Mittwoch, den 21. November 2018 um 12:00 Uhr  |  3.670 Besuche

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