2017
Immer wieder kommt die Frage auf, welche Teile am Auto eigentlich zu Verschleißteilen zählen. Gerade im Hinblick auf den Gebrauchtwagenkauf ist die Unterscheidung nach „Mängel“ oder „Verschleiß“ ein wichtiger Punkt und ist immer wieder ein Streitpunkt. Liegt ein Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht und muss auch nicht kostenlos nachbessern oder reparieren.
Es gibt einige typische Verschleißteile, die man als Autobesitzer und vor allem als Gebrauchtwagenkäufer im Blick haben sollte:
Verschleißteil Nummer 1: die Bremsen. Hierauf sollte der erste Blick bei der Kontrolle zielen. Bei Belägen und Bremsscheiben kann bereits nach einigen zehntausend Kilometern der Austausch notwendig sein. Auch wenn den Zustand der Bremsen ein Fachmann am besten beurteilen kann, sollte man sie dennoch auf Abnutzungserscheinungen achten: Riefen auf den Scheiben sowie Kanten am äußeren Scheibenrand deuten auf einen erhöhten Verschleißgrad hin. Eine genaue und eindeutige Diagnose von Bremsen und Belägen ist in der Regel nur ohne montiertes Rad oder auf einer Hebebühne möglich.
Als Nummer 2 auf der Liste an Verschleißteilen stehen die Reifen. Hier gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, welche Mindestprofiltiefe (noch) vorhanden sein muss: 1,6 Millimeter, und zwar auf der gesamten Lauffläche des Reifens. Selbst wenn ein Reifen lediglich an einer Stelle zu wenig Profil aufweist, muss dieser ersetzt werden. Darüber hinaus sollte man bei Reifen auf das Alter achten: Denn Luft, UV-Strahlung und Feuchtigkeit sowie Hitze und Kälte lösen Vorgänge aus, die die Reifeneigenschaften verändern und somit den Reifen altern lassen. Eine konkrete Altersgrenze zu benennen, ist schwierig – man kann aber grob sagen, dass es ab sechs Jahren kritisch werden kann, ab 10 Jahren sollten dann auf jeden Fall neue Pneus her. Die DOT-Nummer an der Reifenflanke gibt Auskunft über das Alter. Steht dort die Zahl 2216, wurde der Reifen in der 22. Kalenderwoche im Jahr 2016 produziert.
Ein weiteres klassisches Verschleißteil ist die Kupplung. Deren Zustand ist stark von Fahrweise und Einsatzort abhängig: Fuhr das Auto jeden Tag in der Stadt mit mehreren hundert Kupplungsvorgängen tagtäglich oder war das Auto mehr auf der Autobahn oder Landstraße im Einsatz. Gleiches gilt natürlich auch für die bereits genannte Bremse. In eine Kupplung kann man nicht reinschauen, allerdings können beim Anfahren ein langer Pedalweg, das Fehlen eines klaren Greifpunkts der Kupplung oder ein leichtes Aufheulen des Motors auf eine starke Abnutzung der Kupplung hinweisen.
Zu den typischen Verschleißteilen gehört auch die Abgasanlage, also der Auspuff. Bei manchen Fahrzeugen kann diese bereits nach wenigen Jahren defekt sein, meist hat sich hier der Rost ausgebreitet oder ist im Begriff, dieses zu tun. Gerade bei vielen Kurzstreckenfahrten kommt es hier schon nach wenigen Einsatzjahren zu Problemen, denn die häufigen Temperaturschwankungen, dem die Auspuffanlage ausgesetzt wird, führt vermehrt zu Kondensation, die den Zersetzungsprozess beschleunigen kann. Deshalb sollte man bei der Fahrzeugbesichtigung ruhig einen Blick unter den Wagen riskieren und schauen, ob sich an der Auspuffanlage starker Rost oder Löcher an den Rohren und am Schalldämpfer zeigen oder bei der Probefahrt verdächtige Geräusche auftreten.
Ein weiteres Bauteil, bei dem Abnutzungserscheinungen eindeutig erkennbar sind, sind die Wischblätter der Scheibenwischer (auch oder vor allem gerade der Heckwischer). Hier sollte ein Wischtest Auskunft geben, wie es um diese steht. Oft genügt sogar schon ein kurzes Anheben der Wischer und ein Blick auf die Gummilippe. Ist diese porös oder gar schon eingerissen, müssen die Wischerblätter erneuert werden.
Lampen bzw. die Leuchtmittel gehören auch zu den typischen Verschleißteilen. Hier ist aber die Kontrolle klar und einfach: entweder funktionieren sie oder eben nicht. Vor dem Unterschreiben des Kaufvertrages sollten alle Lampen am Auto überprüft werden. Stellt man kurze Zeit nach dem Kauf ein kaputtes Leuchtmittel fest, kann der Käufer meist keine Sachmängel geltend machen. Lampen müssen einfach – wie auch zu Hause – von Zeit zu Zeit erneuert werden.
Gleiches gilt auch für die Batterie im Auto, die der Käufer im Fall eines Defektes oder Versagens dann auf eigene Kosten erneuern muss. Fünf Jahre sollte eine Batterie in der Regel halten, stand das Auto Tag und Nacht draußen, kann auch schon nach drei oder vier Jahren der Wechsel anstehen. Ist das Auto (bzw. die verbaute Batterie) in diesem Alter, muss man damit rechnen, diese früher oder später erneuern zu müssen. Hat das Auto eine Start-Stopp-Automatik und gibt es mit dieser bei der Probefahrt Probleme, ist das oft ein Anzeichen, dass die Batterie nicht mehr genügend Saft hat. Hier kann zwar ein Aufladen helfen, man sollte in diesem Fall aber mit dem Verkäufer über ein Erneuern der Batterie reden.
Schließlich gibt es noch einige Teile, die meist auf Empfehlung des Herstellers hin in bestimmten Intervallen ausgetauscht werden sollten. Hierzu gehören zum Beispiel Luftfilter oder die Zünd- bzw. Glühkerzen. Hier empfiehlt es sich, auf die Einhaltung der Austauschintervalle zu achten. Das gilt ebenfalls für Öl- und Schmierstoffe sowie sonstige Betriebsmitte wie etwa Bremsflüssigkeiten.
Besonders kritische Bauteile sind der Zahnriemen oder die Steuerkette. Diese Bauteile sind zwar auf eine relativ lange Lebensdauer ausgelegt, doch empfehlen die Hersteller ab einer gewissen Laufleistung oft einen Austausch durch Neu- oder Ersatzteile, welche man günstig im Internet findet. Manchmal wird dies nach 100.000, in anderen Fällen erst nach 180.000 oder 200.000 Kilometern geraten. Reißen Riemen oder Kette, kann dies fatale Folgen für den Motor – bis hin zu einem „kapitalen Motorschaden“ – haben. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, ob der empfohlene Austausch tatsächlich vorgenommen wurde. Generell ist ein mehr als flüchtiger Blick durch das Scheckheft bzw. die Wartungsaufzeichnungen absolut notwendig.
Prinzipiell sollte man beim Kauf darauf achten, dass die letzte Hauptuntersuchung noch sehr frisch ist oder auf eine Durchführung direkt vor dem Kauf bestehen. Will der Verkäufer das vermeiden, hat das meist Gründe und man sollte sich den Kauf nochmals genau überlegen. Gerade der HU-Prüfer schaut auf den Zustand der meisten der genannten Verschleißteile (Bremsen, Reifen, Lampen, …).
Mängel, die nach der Übergabe des Fahrzeuges auftreten, sind einer der häufigsten Streitpunkte beim Autokauf: Während der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs davon überzeugt ist, dass der Defekt an seinem Fahrzeug bei dieser Laufleistung noch nicht auftreten darf, beruft sich der Autohändler in solchen Fällen häufig auf den altersbedingten („natürlichen“) Verschleiß. Oft kann nur ein Kfz-Sachverständiger abschließend beurteilen, welcher Defekt ein wirklicher Sachmangel ist und vom Händler kostenlos behoben werden muss.
Der ADAC hat eine Liste veröffentlicht, die als Hilfe für die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß dienen soll: Diese ist hier auf der Webseite vom ADAC zu finden.
Foto: google.de*
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Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Donnerstag, den 30. November 2017 um 11:11 Uhr | 13.167 Besuche
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