Mai13
2016


Gerichtsurteil: Mercedes-Benz muss Auslieferung von Cabriolets mit AIRSCARF stoppen

Gerichtsurteil: Mercedes-Benz muss Auslieferung von Cabriolets mit AIRSCARF stoppen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darf Mercedes-Benz einen Teil seiner Cabriolets in Deutschland nicht mehr mit dem System AIRSCARF verkaufen. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit, den die Daimler AG nun endgültig verloren hat. AIRSCARF (dt. Luftschal) ist ein Lüftungssystem in der Kopfstütze, welches bei der Fahrt mit offenem Verdeck den Kopfbereich wärmen soll. Das als Sonderausstattung erhältliche System ist in etwa zwei Dritteln der Cabriolets von Mercedes-Benz verbaut. Die Daimler AG hatte sich AIRSCARF vor einigen Jahren als Marke eintragen lassen.

Im Tenor des Urteils vom 10. Mai 2016 wird die Daimler AG verpflichtet, „es zu unterlassen, das als AIRSCARF bezeichnete Heizungssystem anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen“. Das Verbot schließt auch die Herstellung mit ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 250.000 Euro. Ferner muss das Unternehmen dokumentieren, wie oft das System seit dem 28. Februar 1998 von Lieferanten bezogen und in Fahrzeuge eingebaut wurde. Die Daimler AG wird in dem Urteil außerdem verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dem vormaligen Patentinhaber Ludwig Schatzinger durch den fortgeführten Einbau des Systems entstanden ist. Die Höhe steht noch nicht fest.

„Wir sind überrascht von dem Urteil“, sagte eine Daimler-Sprecherin gegenüber dem Onlinemagazin Automobilwoche. Zuvor hatten zwei Instanzen die Auffassung des Daimler-Konzerns bestätigt. Die Auswirkungen für die Kunden seien jedoch überschaubar. So dürfe die Lüftung in Fahrzeugen nicht in funktionstüchtigem Zustand übergeben werden. Dies lasse sich ohne größere Umbauten an den Sitzen erreichen. Dazu würden die Kunden über die Händler informiert.

Da der Patentschutz Ende des Jahres ausläuft, könnte AIRSCARF dann theoretisch mit voller Funktion wieder angeboten werden. Laut der Sprecherin ist derzeit noch unklar, wie viele Fahrzeuge tatsächlich betroffen sind.

Cabriolets machen nur einen kleinen Prozentsatz des Absatzes von Mercedes-Benz aus. Da das Urteil nicht rückwirkend gilt, geht es nur um Fahrzeuge, die nicht bis zum 9. Mai vollständig bezahlt wurden. Angeboten wird AIRSCARF aktuell in den Modellen SLK/SLC, SL, C-Klasse Cabriolet, E-Klasse Cabriolet, S-Klasse Coupé und Cabriolet. 

Foto: Daimler AG

www.mercedes-seite.de

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Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Freitag, den 13. Mai 2016 um 18:02 Uhr  |  5.396 Besuche

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