2014
– oder die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung EU/1222/2009
Man kennt diese bunten Buchstabengrafiken als Aufkleber von Kühlschränken und Fernsehgeräten oder als Aufdruck auf Verpackungen von Glühlampen. Auch bei Neuwagen wird diese Grafik als Öko-Label eingesetzt, hier zeigt es die CO2-Emissionen des Fahrzeugs an. Seit 1. November 2012 werden nun auch Reifen mit einem solchem Label gekennzeichnet, um dem Käufer zu ermöglichen, einzelne Eigenschaften verschiedener Reifen einzuschätzen bzw. verschiedene Reifenmodelle besser und einfacher vergleichen zu können. Diese Initiative resultiert aus einem Vorschlag der EU-Kommission von 2008 und ist Teil des Aktionsplans für Energieeffizienz, der den Wirkungsgrad von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden verbessern soll, um so den Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu reduzieren.
Das Reifenlabel zeigt Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch (samt Messwert) des Reifens. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen. Diese EU-Reifenverordnung gilt auch für Winterreifen. Der Rollwiderstand ist der entscheidende Parameter in der Messung der Energieeffizienz eines Reifens und hat damit einen direkten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs. Ein Reifen mit der Kategorie A verbraucht auf 100 km 0,1 l weniger Kraftstoff als ein B-klassifizierter Reifen. Bei der Nasshaftung wird der absolute Bremsweg auf nasser Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zu Grunde gelegt. Bei einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn benötigt ein B-Reifen einen 3 Meter längeren Bremsweg als ein A-Reifen
Mit dem Label für die Geräuschemission wird das Vorbeifahrgeräusch als absoluter Wert in Dezibel und als Drei-Klassen-System als Schallwellen-Symbol angegeben. Die Bezugsgröße stellt dabei der EU-Grenzwert für das maximal Vorbeifahrgeräusch dar. Die schwarzen Streifen des Symbols weisen auf die Einhaltung bzw. Unterschreitung der EU-Grenzwerte hin. 3 Streifen zeigen die Einhaltung des bis 2016 gültigen EU-Grenzwertes, 2 Streifen die Einhaltung oder Unterschreitung (bis 3 dB) des ab 2016 gültigen EU-Grenzwertes und ein Streifen bedeutet eine Unterschreitung des ab 2016 gültigen EU-Grenzwertes um mehr als 3 dB.
Das Reifenlabel ist verbindlich auf Reifen für Pkw (Klasse C1), für bestimmte Leicht-Lkw bzw. Transporter (Klasse C2) und für gewisse Lkw (Klasse C3) vorgeschrieben, die nach dem 30. Juni 2012 (ab DOT-Code 2712) gefertigt wurden. Ausgenommen sind runderneuerte Reifen, T-Notlaufreifen, gewerblich eingesetzte Geländereifen, Reifen ohne Straßenzulassung (z.B. Rennreifen), Reifen für die ausschließliche Montage auf Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1.10.1990, Reifen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h, Reifen für Felgen bis einschließlich 10 Zoll sowie über einschließlich 25 Zoll, Reifen mit Traktionshilfen wie Spikes und dafür vorbereitete sowie Motorradreifen.
Egal, ob der Kauf von Winter- oder Sommerreifen ansteht und egal, ob die Wahl des richtigen Gummis beim Reifenhändler um die Ecke oder bei einem Online-Reifenportal, wie etwa dem Autoteile-Preisvergleich toroleo.de, gefällt wird, vor allem wenn es um die sicherheitsrelevanten Nassbremseigenschaften geht, sollten auf jeden Fall Reifen der Klassen C oder besser gewählt werden. Die Prüfungen, die der Klasseneinteilung vorausgehen, werden von der Reifenindustrie nach genau festgelegten Verfahren durchgeführt – der Hersteller klassifiziert somit seine Produkte selbst.
Weitere Informationen zum Reifenlabel bietet die Internetseite dasreifenlabel.de, die vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) sowie dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. (wdk) angeboten wird. Dort gibt es im Downloadbereich auch zwei PDFs, die detaillierte Informationen zu Bewertungskriterien und Geltungsbereich des Labels beinhalten.
Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Mittwoch, den 15. Januar 2014 um 16:57 Uhr | 11.375 Besuche
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