2013
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag und der ADAC haben einen Umbau des Verkehrszentralregisters gefordert und der Bundestag hat nun grünes Licht gegeben. Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates und dann wird die Reform 2014 umgesetzt. Spannende Frage: Was passiert den Autofahrern, die nach der Punkteumrechnung mehr als acht Punkte haben?
Die geplante Vereinfachung des Flensburger Punktesystems sieht vor, dass Verkehrsverstöße in die Kategorien grob und schwerwiegend eingeteilt werden. Für die sogenannten groben Delikte gibt es dann statt bis zu drei Punkten nur noch einen. Für die schwerwiegenden Vergehen bekam man bis zu sieben Punkte, in Zukunft nur noch zwei. Insgesamt hat der Fahrerlaubniseigner dann die Möglichkeit acht Punkte zu sammeln, bevor die Lizenz zum Fahren weg ist. Bevor der „Lappen“ dann wirklich weg ist, gibt es nach vier Punkten eine Ermahnung und bei sechs Punkten eine Verwarnung. Der Abbau von Punkten ist wie gewohnt durch Nachschulungen möglich.
Die gesammelten Punkte verfallen nach der Reform auch anders. Jedes Delikt verjährt einzeln. Alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Die Punkte für grobe Verstöße sind nach zwei Jahren, die für schwerwiegende nach drei Jahren weg.
Was wird nun aus den alten Punkten? Vorweg: eine Generalamnestie wird es definitiv nicht geben. Gelöscht werden am 1. Februar 2014 nur alte Punkte für Verstöße, die nach der Punktereform nicht mehr erfasst werden. Also alle, die nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben. Zum Beispiel Punkte, für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne gültige Plakette oder das Ignorieren einer Fahrtenbuchauflage. Statt Punkte wird in diesen Fällen das Bußgeld angehoben.
Alle bisher gesammelten Punkte bleiben dem Autofahrer in Flensburg erhalten und werden umgerechnet. Hat man zum Stichtag 6 – 7 Punkte gesammelt, werden daraus 3. Sind bereits 16 – 17 auf dem Konto, dann werden daraus 7 Punkte und ein Pflichtseminar wird fällig. Bleiben acht Punkte stehen, dann hilft nix mehr – die Fahrerlaubnis ist weg. Zurück gibt es den Schein dann nur wie bisher nach sechs Monaten und dem Bestehen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
So werden die bisher gesammelten Punkte umgerechnet:
Alter Punktestand | Übertragung ins neue Punktesystem |
1 bis 3 | 1 (Vormerkung) |
4 bis 5 | 2 (Vormerkung) |
6 bis 7 | 3 (Vormerkung) |
8 bis 10 | 4 (Ermahnung) |
11 bis 13 | 5 (Ermahnung) |
14 bis 15 | 6 (Verwarnung) |
16 bis 17 | 7 (Verwarnung) |
>=18 | 8 (Entzug) |
Wer sein Punktekonto noch vor der Reform kostengünstig abbauen möchte, kann dies mit einem Aufbauseminar in einer Fahrschule tun. Aus acht Punkten werden dann nach dem Kurs vier. Hat man zwischen neun und 13 Punkten gesammelt, werden nach dem Kurs zwei abgezogen. Aufbauseminare kosten zwischen 200 und 400 Euro.
Informationen und ein Formular zur Abfrage des aktuellen Punktestandes in Flensburg hier.
Foto: Maik Jürß
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Dienstag, den 02. Juli 2013 um 12:54 Uhr | 7.570 Besuche
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