Feb20
2013


Neue Markttransparenz-Stelle der Bundesregierung soll zum Sommer am Start sein

Neue Markttransparenz-Stelle der Bundesregierung soll zum Sommer am Start sein

Autofahrer sollen noch vor den Sommerferien diesen Jahres per Computer, Smartphone oder Navigationsgerät die aktuellen Kraftstoffpreise vergleichen können. Möglich macht das die neue Markttransparenz-Stelle. Die Bundesregierung hat gestern eine entsprechende Verordnung beschlossen.

Das Gesetz für die Einrichtung der Markttransparenz-Stelle (MTS) für Kraftstoffe ist im Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt nun die technischen Details: wie die MTS und die Datenübermittlung funktionieren soll und wie das neue Informationsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher aussehen wird. Die neue MTS wird beim Bundeskartellamt angesiedelt. Das Kartellamt soll dadurch Verstöße gegen den Wettbewerb besser aufdecken und verfolgen können. Der Verkauf unter Einstandspreis ist ein Beispiel für einen solchen Verstoß.

Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber müssen der MTS jede Änderung ihrer Kraftstoffpreise für Super E5, Super E10 und Diesel elektronisch in Echtzeit – spätestens fünf Minuten nach der Änderung – melden. Zu Beginn müssen die Preise von mindestens 13.000 Tankstellen erfasst sein. Kleine Tankstellen können von der Meldepflicht ausgenommen werden.

Die MTS wird die Preisdaten der Tankstellen – ebenfalls in Echtzeit – an zertifizierte Verbraucher-Informationsdienste weitergeben, die die Daten veröffentlichen. Mit diesen Echtzeit-Preis-Informationen können Autofahrerinnen und Autofahrer künftig über Computer, Smartphones und Navigationsgeräte die jeweils günstigste Tankstelle ansteuern: in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route.

Die Verbraucher-Informationsdienste werden außerdem Beschwerdestellen einrichten. Dort können Verbraucher melden, wenn die tatsächlichen Preise nicht mit den veröffentlichten übereinstimmen. Die Beschwerdestellen informieren dann die MTS, die den Unstimmigkeiten auf den Grund gehen kann. Sie kann Bußgelder gegen die Tankstellen verhängen.

 (Quelle: bundesregierung.de)



Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 10:10 Uhr  |  7.584 Besuche

Abgelegt unter Auto allgemein

Tags: , , , ,

Kommentar schreiben oder Diskussion führen



Diesen Beitrag als PDF speichern

RSS-Feed  ·  RSS 2.0 Kommentar-Feed  ·   Permalink

Diskutiere oder kommentiere ...

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar zu erstellen.


QR Code Business Card