Apr18
2013


Diese bekannte Fahrerlaubnis muss bis zum 1. Januar 2033 umgetauscht werden - dann gilt für alle die neue EU-Fahrerlaubnis

Diese bekannte Fahrerlaubnis muss bis zum 1. Januar 2033 umgetauscht werden – dann gilt für alle die neue EU-Fahrerlaubnis

Rund 53 Millionen Deutsche besitzen eine Fahrerlaubnis. Viele haben bereits die neue kleine Plastikkarte – die EU-Fahrerlaubnis. Diese müssen ab 1. Januar 2033 alle in der Tasche haben, denn dann sind die verschiedenen bekannten Papierdokumente nicht mehr gültig. Bleiben also noch gut 20 Jahre zum umschreiben. Wird demnächst eine internationale Fahrerlaubnis benötigt, erhält man gleich die neue EU-Fahrerlaubnis.

Wer die neue EU-Fahrerlaubnis bereits hat, also schon freiwillig umgetauscht, der wird feststellen, dass die neue Karte nur noch 15 Jahre gültig ist. Mit dieser Neuregelung will die EU die Voraussetzung für eine europaweite Erfassung aller Führerscheine schaffen und die Dokumente fälschungssicherer machen. Nach Ablauf der 15-jährigen Frist muss die EU-Fahrerlaubnis mit einem aktuellen Foto neu beantragt werden. Die 15-jährige Befristungsregel gilt für alle Dokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Übrigens gelten alte DDR-Dokumente weiterhin. Sie wurden mit der Wiedervereinigung der bundesdeutschen Klasse 3 gleichgestellt und müssen erst zum 1. Januar 2033 getauscht werden.

Foto: Maik Jürß



Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Donnerstag, den 18. April 2013 um 11:36 Uhr  |  3.931 Besuche

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