2012
Später Abend, den Wagen am Straßenrand geparkt. Am nächsten Morgen: an der Scheibe der Fahrertür klemmt so eine kleine Karte mit der Aufschrift „Falls Sie ihr Auto jetzt oder später verkaufen möchten, rufen Sie mich bitte an!“ Ein Autohändler verspricht mir Bargeld, egal in welchem Zustand der Wagen sei. Man könne ihn rund um die Uhr per Handy erreichen. Sofort Bargeld könne ich bekommen. Moment mal! Ich habe weder vor mein Auto zu verkaufen, noch interessiert mich diese Karte. Was finde ich als nächstes an meinem Wagen? Eine Karte von einer Pizzeria – wenn Sie was essen möchten, dann kommen Sie vorbei?
Grundsätzlich sind diese Autokärtchen an der Fahrertür oder hinterm Scheibenwischer ein Ärgernis. Zudem ist das Verteilen verboten. Anscheinend wissen die meist unseriösen Händler nicht, dass das Verteilen von Werbematerial auf der Straße nur mit Genehmigung erlaubt. Das Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeugen (Windschutzscheibe, Spiegel etc.) ist ausdrücklich untersagt. Nach dem Straßenreinigungsgesetzt droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro, außerdem kann die Beseitigung der Verschmutzung – das sind diese Karten – auf eigene Kosten angeordnet werden.
Trotz der eindeutigen Rechtslage bleibt die Zahl der belangten Kartenverteiler und der beworbenen Händler gering. Die Werbekärtchen fallen unter den Tatbestand vermeidbare Verschmutzung. Auch fehlt das entsprechende Personal um gegen diese sogenannte vermeidbare Verschmutzung vorzugehen. Einmal die Woche fährt auf vielen Straßen sowieso eine Kehrmaschine und fegt die weggeworfenen Kärtchen weg.
Abgesehen davon macht man meistens ein schlechtes Geschäft, wenn man die Händler anruft. Denen geht es nur ums schnelle Geld. Der Preis wird gnadenlos gedrückt. Jede Delle und jeder Kratzer wird zum Drama. Der Besitzer wird garantiert übers Ohr gehauen bei diesem Geschäft. Sinnvoller ist eine Anzeige in der Zeitung oder ein Angebot auf den bekannten Onlineportalen, wenn man sein Auto verkaufen möchte. Auch sollte der Wert des Wagens vor dem Verkauf, zum Beispiel beim TÜV, ermittelt werden.
Die kleine Karte hat mich nun nicht wirklich interessiert, nur am frühen Morgen ein wenig genervt. Ich wollte Sie nicht haben und nun liegt Sie im Auto in der Seitenablage rum. Irgendwann landet Sie an der Waschanlage im Mülleimer. Bis dahin fährt die Karte mit mir durch die Gegend. Andere haben den witzigen Teil dieser Kärtchen entdeckt. Im Internet gibt es ein kleines Autokärtchen-Museum. Neben den besten Zitaten gibt es Galerien voller Autokärtchen. Die lustigen Rechtschreibfehler und Wortkreationen sind zu komisch.
Übrigens: klemmt so eine kleine Karte mal an ihrem Wagen, dann nicht einfach auf die Straße werfen. Das wäre eine sogenannte vermeidbare Verschmutzung.
Fotos: Maik Jürß
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Mittwoch, den 12. September 2012 um 11:55 Uhr | 9.126 Besuche
Abgelegt unter Allgemein
Kommentar schreiben oder Diskussion führen
Diesen Beitrag als PDF speichern
RSS-Feed ·
RSS 2.0 Kommentar-Feed ·
Permalink
24. Oktober 2012 um 11:48
Teilweise können auch Bußgelder von 120 Euro verhängt werden, wenn diese Werbung ohne entsprechende Sondernutzungserlaubnis verteilt worden sind:
http://www.gutefrage.net/tipp/scheibenwischerwerbung-kann-zumeist-angezeigt-werden