Nov23
2011

Hinweise zur Kfz-Versicherung

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Geschrieben 23. November 2011 von


Die Kraftfahrzeugversicherung ist eine Pflichtversicherung für Halter eines Kfz, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften in Deutschland angeboten wird. Unterschiedliche Tarifmodelle berücksichtigen den Zustand des versicherten Fahrzeuges. Die richtige Auswahl ist oft nicht leicht, jedoch wird dem Versicherungsnehmer durch die Möglichkeit, jährlich bis zum 30. November die Versicherung zu wechseln, die Möglichkeit geboten, jedes Jahr neuerlich eine günstige bzw. seinen Anforderungen entsprechende Autoversicherung zu finden.

Jährlich zu überprüfen, ob man immer noch mit dem günstigsten Tarif versichert ist, lohnt sich allemal: Die Typklassen für die einzelnen Kfz-Modelle werden jährlich anhand der Unfallstatistiken neu eingestuft und damit wechseln auch meist jährlich die Beitragshöhen. Am einfachsten geht dies mit einem kostenlosen Auto-Versicherungs-Vergleich, zum Beispiel auf kfzversicherungvergleich.com. Darüber hinaus gibt es aber einiges, was man über die Kfz-Versicherung wissen sollte.

Abgesehen davon, dass die Beiträge bei einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich sind, hängt die Beitragshöhe von den sogenannten Versicherungsklassen ab. Diese Klassen berücksichtigen das Fahrzeugmodell, die Region, in der das Fahrzeug sich bewegt und verschiedene Eigenschaften des Fahrers bzw. Halters. Versicherungsbeiträge können in verschiedenen Intervallen bezahlt werden; meist gilt: Je mehr Raten pro Jahr, desto teurer kommt die Versicherung. Erhöht die Versicherung die Versicherungsbeiträge um einen bestimmten Prozentsatz, dann ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Dies ist der Fall, wenn sich Typ –oder Regionalklasse aufgrund aktualisierter Unfallstatistiken anpassen.

Neben der außerordentlichen Kündigung bei Beitragserhöhung gibt es noch weitere Möglichkeiten, seine Versicherung vor Jahresende zu beenden. Gekündigt werden kann im Schadensfall, der Versicherungsschutz erlischt dann nach dem Ende der Kündigungsfrist. Allerdings ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzufordern. Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit dem Datum der Abmeldung. Eine Kündigung der Versicherung ist dann nicht erforderlich. Wird die Versicherung fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt, so besteht in der Regel eine Frist von vier Wochen. Bei jeder Kündigung sollten bestimmte Formalien beachtet werden, damit die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt auch rechtskräftig ist. Ansonsten verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.



Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Mittwoch, den 23. November 2011 um 14:20 Uhr  |  7.873 Besuche

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