Dez15
2010


E10 kommt ab 2011

E10 kommt ab 2011

Mehr „Bio“ im Sprit – weniger Geld im Portemonnaie: Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu 5% Bioethanol (E5) enthält, kommt nun auch Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von maximal 10 Prozent an die Zapfsäule. Die Produktbezeichnung lautet „E10“ – die Säulen werden entsprechend gekennzeichnet. E10 ist aber – im Gegensatz zu E5 – nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet. Und der „Biosprit“ kostet den Autofahrer mehr Geld als das alte Benzin.

Jeder Autofahrer muss sich zunächst im Klaren sein, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne technische Schäden nutzen kann. Um dies zu prüfen, hat die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre „E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen“ (Stand 24. November 2010) erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich (nach E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010) sind. Sollten Zweifel an der E10-Tauglichkeit bestehen bzw. sollte das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegen, wird eine Beratung hinsichtlich der E10-Verträglichkeit beim Vertragshändler bzw. den  Hersteller empfohlen.

E10 kann insbesondere bei hohem Druck und hohen Temperaturen unter Alkoholatbildung korrosiv auf Aluminium wirken. Besonders problematisch ist, dass der Korrosionsangriff bereits nach einer einmaligen Betankung mit E10 ausgelöst werden kann und dann nicht mehr aufzuhalten ist. Hierbei möglicherweise auftretende Leckagen im Kraftstoffsystem stellen zudem ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Hinzu kommen Probleme durch die Lösungseigenschaften von Ethanol für anorganische Komponenten, wodurch das Risiko erhöhter Metallwerte im Kraftstoff gegeben ist. Auch die Verträglichkeit von Dichtungsmaterialen und Schläuchen im Kraftstoffsystem kann problematisch sein. Deshalb sollten nur vom Hersteller freigegebene Modellreihen mit E10 betankt werden. Vor der Verwendung von speziellen Additiven, die im Zubehörhandel angeboten werden und die E10-Tauglichkeit auch bei nicht „freigegebenen“ Modellen gewährleisten sollen, ist abzuraten.

Paradoxerweise  verteuert ein Anstieg des Bioethanolanteils das Autofahren. Zum einen führt der niedrigere Energiegehalt (35% weniger als fossiler Ottokraftstoff) zu höherem Kraftstoff-Verbrauch. Zum anderen kostet die Herstellung der Biokomponenten mehr als die der zu ersetzenden mineralischen Bestandteile. In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5-Sprit weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was aber nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangt nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013.

Um Fehlbetankungen von Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das angebotene Produkt zu informieren, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig. Laut Verordnung sind E10-Zapfpistolen mit einem runden Aufkleber „Super E10 schwefelfrei“ bzw. „Super Plus E10 schwefelfrei“ zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen an den Zapfsäulen folgende Hinweise deutlich angebracht werden: „Enthält bis zu 10 % Bioethanol“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“ Die Zapfsäulen mit E5-Kraftstoffen werden wie bisher mit „Super schwefelfrei“ bzw. „Super Plus schwefelfrei“ gekennzeichnet.

Bis Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes und der Verordnung zur Einführung von E10-Kraftstoff sowie zur Rechtsbereinigung im Bereich Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV).

Nachdem in anderen europäischen Ländern bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das dort zu teilweise abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, rät der ADAC im Ausland deshalb von der Verwendung von E10 ab.

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz Pkw mit Ottomotoren kann den bisherigen Erfahrungen nach grundsätzlich mit E10-Kraftstoff betrieben werden. Ausgenommen sind Modelle der ersten Generation Direkteinspritzung (C 200 CGI/W203 und CLK 200 CGI/C209) der Jahre 2002 bis 2005. Ebenso ausgenommen sind Modelle, welche werkseitig ohne geregelten 3-Wege Katalysator produziert oder mit Vergaser ausgerüstet wurden. Diese sind in der Regel älter als 25 Jahre. Ausnahmen: Alle Modelle vor und einschließlich Produktionsjahr 1985 sind nicht E10 tauglich

Weitere Details: Tabelle des ADAC

Hintergrund

Biosprit soll das Klima schützen: Bei der Verbrennung fossiler Kraftstoffe (z. B. Erdöl) wird das klimaschädliche CO2 frei gesetzt. Pflanzliche Kraftstoffe nehmen beim Wachstum der Ursprungspflanze (z. B. Getreide) so viel CO2 auf wie bei der Verbrennung (z. B. im Motor) wieder abgegeben wird – somit wäre die CO2-Bilanz ausgeglichen. Da der Anbau und insbesondere der Herstellungsprozess jedoch meist fossile Energien verbraucht, ist der CO2-Kreislauf allerdings nicht vollständig geschlossen. Mit dem Einsatz von Biosprit werden zusätzlich die (begrenzten) Erdölvorräte geschont.



Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 18:41 Uhr  |  41.322 Besuche

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2 Kommentare zum Beitrag “Neues von der Zapfsäule: Ottokraftstoff E10 kommt”

  1. 1
    Horst Wohlkopf schreibt:

    Hallo,
    kann ich mikt meinem Wagen das E 10 tanken ?
    C 180 Baujahr 28.09.94
    (Schlüssel 010225 0708 4640149)
    Mit freundlichem GRuß
    Horst Wohlkopf

  2. 2
    Oliver schreibt:

    Hallo Horst,

    die Aussage von Mercedes die diesem Thema:

    „Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz, Maybach und smart Pkw mit Ottomotor kann unseren bisherigen
    Erfahrungen nach grundsätzlich mit E10 Kraftstoff betrieben werden. Ausgenommen sind Typen der ersten
    Direkteinspritzergeneration: C 200 CGI (Typ 203) und CLK 200 CGI (Typ 209) der Baujahre 2002 bis 2005.

    Ebenso ausgenommen sind Typen die ohne geregelten 3-Wege-Katalysator z. B. mit Katalysator-Rückrüstlösung (RÜF) produziert wurden und Typen mit Vergasermotor. Diese sind in der Regel älter als 25 Jahre.“

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