2010
Eigentlich beschlossene Sache, doch die Umsetzung hapert noch. Das Wechselkennzeichen in Deutschland sollte zum 1. Januar 2011 eingeführt werden, aber bis jetzt sind immernoch einige Fragen ungeklärt. Daher wird der Einführungstermin verschoben.
Bis Mitte 2011 soll jetzt auch in Deutschland – ähnlich der Schweiz – ein sogenanntes Wechselkennzeichen eingeführt werden. Vorgesehen ist, dass bis zu drei Fahrzeuge wechselweise mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Und so soll es funktionieren: Das künftige Wechselschild besteht aus je einem starren Teil für jedes Fahrzeug und einem Wechselelement, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss. Autos, die gerade nicht in Gebrauch sind, müssen in der Garage oder auf einem Privatgelände geparkt werden, dürfen also nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sich nach dem teuersten Fahrzeug richten, die Kaskoversicherung bleibt jedoch fahrzeuggebunden und muss für jeden Pkw gesondert abgeschlossen werden. Es sollen zudem nur Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Wechselkennzeichen laufen können, mit anderen Worten kann ein Pkw beispielsweise nicht mit einem Motorrad kombiniert werden.
Unklar ist derzeit auch noch die Regelung zur Kfz-Steuer.
Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Dienstag, den 14. Dezember 2010 um 15:11 Uhr | 14.005 Besuche
Abgelegt unter Auto allgemein
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06. Februar 2011 um 13:14
Unglaublich! Man kann ja nur mit einem Auto fahren, soll aber trotzdem für 2 Autos Kaskoversicherung und Steuern zahlen!
Meine Damen und Herren Politiker, das ist krank!