Nov18
2019

Es muss nicht immer Totalschaden sein

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Geschrieben 18. November 2019 von


Es passiert schnell, gerade in der nassen und kalten Jahreszeit: Blitzeis oder Aquaplaning auf der Landstraße oder der Autobahn und es ist passiert. Mehrfach an- oder eingeschlagen kann der Schaden am Auto im mittleren vierstelligen oder sogar im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich. Gerade für Autos im mittleren Alter kann solch eine Schadenshöhe das Ende bedeuten – wirtschaftlicher Totalschaden. Dazu kommt, dass gerade in ländlichen Regionen bzw. Gebieten mit einer geringen Werkstattdichte hier immer wieder nicht ganz ehrlich gegenüber dem Geschädigten gehandelt wird, vor allem, wenn der Verunfallte bei der Versicherung einige Euro sparen wollte und sich auf „Werkstattbindung“ eingelassen hat.

Was passiert nach dem Unfall? Das Auto wird abgeschleppt und kommt zum nächsten Hof. Nach dem Kontaktieren der Versicherung muss entschieden werden, was mit dem Auto nun geschieht. Leider ist es mittlerweile nicht mehr ohne weiteres möglich, das verunfallte Auto nach Hause schleppen zu lassen. Daher wird für eine Begutachtung und eventuelle Reparatur eine nahegelegende „Partner-Werkstatt“ beauftragt. Und hier ist Vorsicht geboten: Es kommt leider hin und wieder vor, dass – gerade bei „interessanten“ Unfallwracks – hier der Gutachter der Werkstatt, der das Erstgutachten erstellt, den Schadenswert höher ansetzt – höher als der Restwert des Fahrzeugs und auch gerne höher als der tatsächliche Schaden und somit einen wirtschaftlichen Totalschaden ansetzt. Schnell bekommt dann der Verunfallte „Angebote“ von Werkstätten oder Schlachtern, die das Wrack – auf Basis des Gutachtens – abkaufen möchten, meist auch unter Wert. Hier wird darauf abgezielt, dass der Geschädigte den „nicht mehr reparierbaren“ Wagen schnell weg haben möchte. Hier sollte man auf keinen Fall vorschnell dem Verkauf zustimmen.

Besser ist es, Gutachten erstmal abzulehnen. Wenn man das Auto wieder instand gesetzt haben möchte, sollte man hier mit der eigenen Werkstatt in Kontakt treten. Mit dieser sollte eine Rückholung geprüft und vereinbart werden. Ist der Wagen dann erstmal wieder „daheim“, kann man sich mit der eigenen Werkstatt die weiteren Schritte überlegen: Zuerst natürlich ein Schadensgutachten erstellen lassen. Liegt der prognostizierte Schaden tatsächlich (bedeutend) höher als der Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert des Fahrzeugs (vor Unfall), dann ist das nicht automatisch dessen Todesurteil. Denn eines sollte klar sein: Der Eigentümer ist immer noch der Halter und weder die Versicherung oder der Gutachter. Der Halter entscheidet, was mit dem eigenen Auto(wrack) geschieht.

So kann man sich zum Beispiel den Restwert des Autos abzgl. des Wertes des „Wracks“ (denn das besitzt man ja noch) von der Versicherung auszahlen lassen. Somit wäre das Fahrzeug erstmal nicht mehr verkehrstauglich. Natürlich immer nur bei einer Vollkasko-Versicherung (und es darf keine Handlung mit grober Fahrlässigkeit beim Unfall vorliegen, dann in diesem Fall kann die Versicherung den Kaskoschutz reduzieren oder gar verweigern). Nun sollte man sich in Ruhe mit seinem Autodoktor zusammensetzen und schauen, wie man gut und günstig das Auto wieder aufbauen kann. Gerade bei Blechteilen müssen es ja nicht immer Neuteile vom Hersteller sein (auf dieser Basis kalkulieren aber die Gutachter bzw. Versicherungen ihre Schadenshöhen). Aber auch Steuergeräte oder andere technische Komponenten kann man günstig gebraucht erwerben, entweder direkt im Internet oder beim beim Schlachter oder Autoverwerter, wie zum Beispiel der Autoverwertung Bielefeld. Diese kaufen (richtige) Totalschäden auf, zerlegen diese und verkaufen die intakten Teile dann weiter. Hat ein Auto zum Beispiel einen krassen Frontschaden mit verzogener Karosserie, verbogener Achse und Motorschaden, aber mit intaktem Heck, kann man diese Heckteile somit günstig erwerben.

Geld sparen kann man auch, wenn einzelne Reparaturteilaufgaben an andere Firmen (auch im Ausland) vergeben werden. Alles hilft, die Reparaturkosten zu drücken. Klar sollte aber sein, dass das Zeit kostet, man das Auto also nicht nach 2 Wochen wieder hat. Und die Reparatur ist am Ende vielleicht nicht zu 100% neuwagen-vergleichbar. Am Ende liegt man im besten Falle sogar unter den kalkulierten Reparatur oder nur etwas drüber. Ganz wichtig ist, dass das reparierte Auto nach der Instandsetzung zum Gutachter kommt, der die wiederhergestellte Verkehrstauglichkeit attestiert. Erst wenn diese der Versicherung gemeldet wird, kann das Auto wieder auf die Straße. Somit wird der Versicherung auch mitgeteilt, dass das Auto wieder in Ordnung ist und weiter Versicherungsschutz benötigt.



Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Montag, den 18. November 2019 um 12:57 Uhr  |  4.220 Besuche

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