2019
Es gibt nun ein Update für die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Die Bundesregierung hat Neuerungen gebilligt, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgeschlagen hat. Das aktualisierte Regelwerk für den Straßenverkehr in Deutschland sieht deutlich höhere Strafen vor. Die neuen StVO reagiert hier vor allem auf die Entwicklungen beim Carsharing und der E-Mobilität und pocht auf die Umsetzung der Rettungsgasse. Der größte Schwerpunkt der Änderungen liegt jedoch darauf, die Straßen für Fahrradfahrer sicherer zu machen.
Übersicht der aktuellen StVO-Änderungen:
- Rettungsgasse: Wer die Gasse unerlaubt befährt oder keine bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 300 Euro rechnen. Außerdem drohen 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Zuvor war kein Fahrverbot möglich.
- Parkplätze für Carsharing/Elektromobilität: Parkplätze für Carsharing und E-Autos erhalten ein neues Schild, mit dem gesonderte Parkflächen ausgewiesen werden.
- Busspur nutzen bei Carsharing: In Zukunft können Fahrzeug, die mit mindestens drei Personen besetzt sind die Fahrstreifen für Busse in den Städten nutzen. Die Freigabe erfolgt über ein neues Zusatzschild.
- Mindestabstand beim Überholen: Zum Schutz von Radfahrern müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer beim Überholen von Zweirädern innerorts mindestens 1,5 Metern, außerorts zwei Meter Abstand einhalten. Bisher war lediglich ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben.
- Parkverbot am Radweg: Vor Kreuzungen und Einmündungen gilt künftig ein Parkverbot von bis zu acht Metern, wenn es einen Radweg gibt.
- Überholverbot einspuriger Fahrzeuge: Ein neues Schild weist künftig an engen oder gefährlichen Stellen auf ein Überholfverbot für Pkw und Lkw von Zweirädern hin.
- Parken auf dem Radweg: Wird dadurch ein Radfahrer behindert, gibt es 1 Punkt und 70 Euro Strafe (vorher: 30 Euro)
- Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: Wird so ein Radfahrer gefährdet, droht 1 Punkt und 80 Euro (vorher: 20 Euro)
- Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer: Führt das zu einem Unfall, wird es teuer mit 1 Punkt und 100 Euro (vorher: 35 Euro)
- Rechtsabbiegen für Lkw/schwere Pkw: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo (max. 11 km/h) fahren. Hier ist ein Bußgeld von 70 Euro vorgesehen.
Nicht nur für Autofahrer gibt es neue Regeln und Rechte , sondern auch für Radfahrer:
- Rechtsabbiegen für Radfahrer: Ein grüner Pfeil mit Zusatzschild an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen von Radfahrern bei roter Ampelschaltung. Zuvor muss der Radler anhalten und darf beim Abbiegevorgang niemanden gefährden.
- Radschnellwege: Hierfür soll es ein neues Verkehrszeichen geben.
- Einbahnstraßen: Sie sollen vermehrt für Radfahrer in Gegenrichtung nutzbar werden.
- Parkschilder für Lastenfahrräder: Für diese Zweiräder gibt es künftig ein neues Sinnbild für Schilder, um für Lastenräder spezielle Parkflächen oder Ladezonen auszuweisen.
- Einrichtung von Fahrrad-Zonen: Hier gilt fortan Tempo 30, der Radverkehrs darf nicht gefährdet oder behindert werden.
- Nebeneinander Radfahren erlaubt: Was bislang nicht zulässig war, wird erlaubt – mit der Einschränkung, dass die Radfahrer niemanden behindern dürfen
Quelle: BMVI – Bundesverkehrsministerium
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 24. November 2019 um 00:05 Uhr | 1.676 Besuche
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