2015
Mehr als die Hälfte der in Deutschland ausgestellten Bußgeld-Bescheide für Verkehrsdelikte sind fehlerhaft. Das hat die VUT Sachverständigen-Gesellschaft bei der Überprüfung von knapp 15.000 Fällen herausgefunden. Und drei von fünf Betroffenen zweifeln laut einer aktuellen Umfrage auch an der Richtigkeit der Vorwürfe. Die Furcht vor den Kosten einer juristischen Prüfung schreckt aber die meisten ab, und so zahlen sie lieber als sich zu wehren. Das muss aber nicht sein. Das Onlineportal www.geblitzt.de bietet hier Hilfe an, und das in den weitaus meisten Fällen sogar kostenlos.
„Wir sind der Meinung, dass es jedem möglich sein sollte, Bußgeldbescheide risikofrei prüfen zu lassen. Ist alles korrekt, ändert sich für den Betroffenen nichts. Deuten sich Fehler an, gehen unsere Anwälte dem Fall nach – für die Betroffenen ebenfalls kostenlos“, sagt der Gründer des Portals, Jan Ginhold. Seiner Erfahrung nach zeigt dabei sich immer wieder, dass Bußgeldbescheide trotz nachweislicher Mess- oder Verfahrensfehler ergehen. Die Vertragsanwälte prüfen Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße und „Wechsellicht-Verstöße“, also etwa das Überfahren einer roten Ampel. Zur Überprüfung senden die Betroffenen den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen als Kopie zusammen mit einer anwaltlichen Vollmacht im Original ein. Nach Erhalt der Unterlagen werden diese formal auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Art des erhobenen Vorwurfes geprüft. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, legen die Anwälte vorsorglich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen ein und beantragen umfassende Akteneinsicht.
Dann gibt es drei mögliche Szenarien. Bestehen nach Ansicht der Anwälte gute Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens, übernehmen sie den Fall. Alle Kosten werden dann übernommen. Sollte wider Erwarten Ihr Verfahren nicht eingestellt werden, werden alle anfallenden Prozesskosten übernommen. Der Bußgeldbescheid wird dann wirksam. Bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens, übernehmen sie den Fall nicht. Alle bisher angefallenen Kosten werden aber dennoch übernommen. Nur in einem Fall können doch Kosten auf die Nutzer zukommen: Wenn keine Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens bestehen, aber die Möglichkeit eines vorteilhaften Vergleich besteht. In diesem Fall wird eine Gebühr für die Anwälte fällig. Das wird den Empfängern der Bußgeldbescheide dann aber vorher mitgeteilt und sie können sich entscheiden, was sie tun.
Das Angebot der Webseite klingt nur zu verlockend. Es stellt sich daher die Frage: Wie kann das Portal diesen Service kostenlos anbieten? Aufgrund der hohen Relevanz, hier die Erklärung der Betreiber im Wortlaut: „Wir stellen unseren Vertragsanwälten eine Software zur Bearbeitung von Mandaten zur Verfügung. Mit Hilfe der Software können Anwälte Arbeitsabläufe vereinfachen und so ihren zeitlichen Aufwand minimieren. Der systeminterne Zugriff auf aktuelle Expertisen erlaubt die bestmögliche Betreuung der Mandate. Unabhängig von erfolgreichen Mandaten, zahlen unsere Vertragsanwälte Lizenzgebühren für die Nutzung der Software. Über diese Lizenzgebühren finanzieren wir unseren Service.“ Und warum das Ganze, sind das alles Gutmenschen? Nein, es sind Menschen, die Geld verdienen wollen. Und wenn die Anwälte ihre Arbeit bei der Einschätzung der Fälle – die nicht besonders aufwändig ist – gut machen und wenige Fälle verlieren, dann tun sie genau das.
Foto: www.blitzer.npage.de
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Dienstag, den 18. August 2015 um 00:10 Uhr | 4.564 Besuche
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